Informationen und Hinweise zur Wildschweinepest
Informationen und Hinweise zur Wildschweinepest
Pressemitteilungen
- Pressemitteilung vom 22.04.2009:
Oberbergischer Kreis nimmt vierte Wildsammelstellen in Betrieb - Pressemitteilung vom 09.04.2009:
Positiver Wildschweinepest-Fall in Radevormwald - Pressemitteilung vom 31.03.2009:
Oberbergischer Kreis nimmt zwei weitere Wildsammelstellen in Betrieb - Pressemitteilung vom 06.03.2009:
Landrat Jobi nimmt erste Wildsammelstelle im Oberbergischen Kreis in Betrieb - Pressemitteilung vom 04.02.2009:
Nach Schweinepest-Gipfel bei Minister Uhlenberg: Veterinäramt muss 131 kleine Schweinehaltungen in Oberberg kontrollieren - Pressemitteilung vom 30.01.2009:
Wildschweinepest in Oberberg: Fünf Verdachtsfälle - Pressemitteilung vom 26.01.2009:
Hausschweine in Oberberg müssen im Stall bleiben - Pressemitteilung vom 14.01.2009:
Tote Wildschweine untersuchen
Informationsmaterial
- Informationsfaltblatt zur Schweinepest des Friedrich-Loeffler-Institutes
(Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) - Schweinepest bei Wildschweinen
Informationen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Lagepläne
- Wildsammelstelle Bergneustadt
- Wildsammelstelle Engelskirchen
- Wildsammelstelle Hückeswagen
- Wildsammelstelle Waldbröl
Hinweise zur Entnahme von Proben bei erlegten Wildschweinen zur Untersuchung auf Schweinepest
Zur Überwachung des Seuchengeschehens ist eine Untersuchung auf den Erreger der Schweinepest unerlässlich.
Zur virologischen und serologischen Untersuchung der erlegten Wildschweine müssen daher während eines Seuchengeschehens von den Jägern zwei Proben aus dem Tierkörper der erlegten Sauen entnommen werden.
Das erforderliche Probenmaterial, bestehend aus einem Blutprobenröhrchen, einem Probenbecher, zwei Kunststoffbeuteln, einer Wildmarke, einem Wildursprungsschein und dem erforderlichen Probenbegleitschein
wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung gestellt und kann dort abgeholt werden.
Die Blutprobe wird während des Aufbrechens aus der Körperhöhle entnommen. Im Brustraum der erlegten Sauen befindet sich i. d. R. in ausreichender Menge Blut, welches mittels des Blutprobenröhrchens dort aufgenommen werden kann.
Das Röhrchen muss nach der Entnahme der Probe mit der Verschlusskappe wieder geschlossen, und danach kurz geschüttelt werden.
Die Organprobe besteht aus einem Stück Milz oder Niere der erlegten Sau, welches in einen Kunststoffbeutel gegeben wird.
Die beprobte Sau wird mit einer amtlichen Wildmarke zur Tierkennzeichnung versehen. Die Nummer dieser Marke wird auf dem Wildursprungsschein und dem Probenbegleitschein eingetragen.
Hier sind außerdem Angaben zum Jagdrevier, zum Revierinhaber, Angaben zur erlegten Sau und das Erlegedatum einzutragen. Darüber hinaus bitte ich Sie, unbedingt Ihre Telefonnummer auf dem Probenbegleitschein zu vermerken.
Die beiden Proben und der dazu gehörige Begleitschein und der Wildursprungsschein bilden so die vollständige Probe der entsprechend gekennzeichneten Sau.
Probenmaterial kann im
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Oberbergischen Kreises
Zimmer U2-14
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
abgeholt werden.
Alle Fragen zur Schweinepest bei Wildschweinen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 02261/88-3903.
Letzte Änderung: 02. September 2009


