Informationen und Hinweise zur Wildschweinepest

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Hinweise zur Entnahme von Proben bei erlegten Wildschweinen zur Untersuchung auf Schweinepest

Zur Überwachung des Seuchengeschehens ist eine Untersuchung auf den Erreger der Schweinepest unerlässlich.

Zur virologischen und serologischen Untersuchung der erlegten Wildschweine müssen daher während eines Seuchengeschehens von den Jägern zwei Proben aus dem Tierkörper der erlegten Sauen entnommen werden.

Das erforderliche Probenmaterial, bestehend aus einem Blutprobenröhrchen, einem Probenbecher, zwei Kunststoffbeuteln, einer Wildmarke, einem Wildursprungsschein und dem erforderlichen Probenbegleitschein Word-Logo wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung gestellt und kann dort abgeholt werden.

Die Blutprobe wird während des Aufbrechens aus der Körperhöhle entnommen. Im Brustraum der erlegten Sauen befindet sich i. d. R. in ausreichender Menge Blut, welches mittels des Blutprobenröhrchens dort aufgenommen werden kann.

Das Röhrchen muss nach der Entnahme der Probe mit der Verschlusskappe wieder geschlossen, und danach kurz geschüttelt werden.

Die Organprobe besteht aus einem Stück Milz oder Niere der erlegten Sau, welches in einen Kunststoffbeutel gegeben wird.

Die beprobte Sau wird mit einer amtlichen Wildmarke zur Tierkennzeichnung versehen. Die Nummer dieser Marke wird auf dem Wildursprungsschein und dem Probenbegleitschein eingetragen.

Hier sind außerdem Angaben zum Jagdrevier, zum Revierinhaber, Angaben zur erlegten Sau und das Erlegedatum einzutragen. Darüber hinaus bitte ich Sie, unbedingt Ihre Telefonnummer auf dem Probenbegleitschein zu vermerken.

Die beiden Proben und der dazu gehörige Begleitschein und der Wildursprungsschein bilden so die vollständige Probe der entsprechend gekennzeichneten Sau.

Probenmaterial kann im

        Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
        des Oberbergischen Kreises
        Zimmer U2-14
        Moltkestraße 42
        51643 Gummersbach

abgeholt werden.

Alle Fragen zur Schweinepest bei Wildschweinen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 02261/88-3903.

 



Letzte Änderung: 02. September 2009