Öffentliche Bekanntmachung
Die zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Wipperfürth abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 GO NRW wird wie folgt berichtigt:
§ 1 Abs. 2 lautet korrekt:
Die konkreten Aufgabengebiete nach Abs. 1 werden jeweils jährlich durch schriftliche Einzelvereinbarung in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wipperfürth festgelegt.
Die Bezirksregierung Köln hat die Berichtigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am 31.01.2005 durchgeführt und am 08.02.2005 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht.
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 11.02 bis 28.02.2005
Letzte Änderung: 11. März 2005


