Öffentliche Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

BODENRICHTWERTKARTE VON GRUNDSTÜCKEN

Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gem. § 196 (1) Baugesetzbuch und gem. § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 1./2.02.2005 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwertkarten liegen gem. § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Zeit vom 21.03.2005 bis einschließlich 22.04.2005 in den Räumen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer U2-20 im 2. Untergeschoss.

Gummersbach, den 23.02.2005

gez.: Gülicher
Vorsitzender

Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 04.03. bis 13.03.2005



Letzte Änderung: 16. März 2005