Öffentliche Bekanntmachung
Zustimmung
Hiermit stimme ich als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober 1979 (GV . NRW. S. 621/SGV NW 202), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 04. April 2005 (GV.NRW. S. 274), der von der Gemeinde Nümbrecht und der Gemeinde Ruppichteroth geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.
Zu § 8 der Vereinbarung wird besonders darauf hingewiesen, dass gem. § 29 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GkG ausschließlich der Oberbergischen Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) für die Genehmiung der Vereinbarung zuständig ist.
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 04.08. bis 15.08.2005


