Hinweisbekanntmachung
Veröffentlichungspflicht nach § 17 KorruptionsbekämpfungsgesetzNach § 17 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) vom 16.12.2004 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 41 Abs. 5 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 17 Satz 2 des Gesetzes in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben in der Zeit vom 28.11.2005 bis 06.01.2006 beim Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, Zimmer G2-20, zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.
Gummersbach, 23.11.2005
gez. Hagen Jobi
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 25.11.2005 bis 08.01.2006


