Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – Radevormwald
Öffentliche Bekanntmachung
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Gewässeroffenlegung des Wiebaches in Radevormwald als Ausgleichsmaßnahme des Bebaungsplanes Nr 84 "Laaker Felder".
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Gewässeroffenlegung in Radevormwald gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV.NRW.S.259/SGV.NRW.2129) zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach den 23.12.2008
gez.
Hagen Jobi
Landrat
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 05.01.2009 bis 02.02.2009



