Zustellungen durch Öffentliche Bekanntmachungen

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Zustellungen durch Öffentliche Bekanntmachungen des Oberbergischen Kreises

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Zustellungen des Oberbergischen Kreises, die nach dem Landeszustellungsgesetz NRW mit öffentlicher Bekanntmachung vollzogen werden, werden an folgender Stelle ausgehangen:

Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach

Diese Stelle wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 18.10.2017 gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW für den Oberbergischen Kreis allgemein bestimmt.

Die Zustellungsbekanntmachungen werden für einen Zeitraum von 16 Tagen ausgehangen und anschließend archiviert. Wenden Sie sich bei Fragen zu weiter zurückliegenden Zustellungen bitte an das Kreistagsbüro.

 



Letzte Änderung: 23. Oktober 2018