Umbau von Pflegeeinrichtungen

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat in einem Workshop mit den Betreibern von Pflegeeinrichtungen über die anstehenden Herausforderungen und deren Lösungs- und Fördermöglichkeiten diskutiert.

Kreisverwaltung berät zu Förderprogrammen

Oberbergischer Kreis. Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften verpflichtet sie, die Häuser umfassend zu modernisieren. So ist zum Beispiel aufgrund des Wohn- und Teilhabegesetzes bis Juli 2018 eine Einzelzimmerquote von 80% nachzuweisen.

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat in einem gemeinsamen Workshop mit Betreibern von Pflegeeinrichtungen, der Heimaufsicht, der Bauaufsicht und dem zuständigen Landesministerium diese neuen Vorgaben diskutiert. Zugleich wurde über zinsgünstige Darlehen informiert, die für die bauliche Anpassung von bestehenden Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Klaus Grootens, Leiter der Wirtschaftsförderung des Kreises, freut sich über diesen interdisziplinären Austausch: „Die Kreisverwaltung möchte die Betreiber von Pflegeeinrichtungen umfassend beraten. Dazu gehören zum einen die Vorgaben des Baurechts und die fachlichen Aspekte der Pflege, zum anderen die zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK.“

Der Workshop wurde mit einem Vortrag zum demographischen Wandel eingeleitet. Aus den dargestellten Statistiken wurde deutlich, dass im Laufe der nächsten 20 Jahre der Anteil der älteren Personen deutlich steigen wird. Diese demographischen Daten und auch die Informationen des Ministeriums zu den zinsgünstigen Darlehen stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung zur Verfügung.

 



Letzte Änderung: 12. Mai 2011