16.03.2018: Wirtschaftsförderung informiert über die Vorgaben des Datenschutzes

Veranstaltung zum Datenschutz für Unternehmen am Montag, 9. April 2018 ist kostenlos

Oberbergischer Kreis. Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Diese Verordnung gilt auch für kleine Unternehmen und bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Umsetzung erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zu Informationspflichten oder zur Löschung von Daten. Da jedes Unternehmen personenbezogene Daten speichert, zum Beispiel Kundendaten oder Abonnenten eines E-Mail-Newsletters, hat die Verordnung erhebliche Auswirkungen. Oftmals müssen auch die bestehenden Verträge mit IT-Dienstleistern angepasst werden.

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises informiert Unternehmer über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). (Foto: OBK)
Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises informiert Unternehmer über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). (Foto: OBK)

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat mit Rechtsanwalt Dr. Lutz Keppeler einen erfahrenen Referenten gewinnen können, der die wichtigsten Vorgaben erläutert. Die Informationsveranstaltung findet statt: am Montag, 9. April um 18 Uhr in Gummersbach. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Für Fragen zur Veranstaltung steht Thomas Wojahn gerne bereit: Telefon 02261 88-6804. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular erhalten Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung www.wf-obk.de.



Letzte Änderung: 16. März 2018