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Zahnmedizinische Prävention – eine kommunale Aufgabe
Der Stellenwert der Prävention ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen und zu einem festen Bestandteil der Gesundheitspolitik geworden, führt sie doch zur Verlängerung von Lebensdauer und Verbesserung von Lebensqualität.
Mit der Einführung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in das SGB V (§ 21) wurde auf politischer Ebene die Konsequenz aus der Erkenntnis gezogen, dass es sich bei Zahnkaries und ihren Folgeschäden um eine grundsätzlich vermeidbare Krankheit handelt und der Kariesrückgang in anderen Industrieländern wie z.B. in Skandinavien und in der Schweiz neben dem Einsatz von Fluoriden auf gruppenprophylaktische Maßnahmen zurückzuführen war.
Damit wurden 1989 per Bundesgesetz Rahmenbedingungen für einen Auf- und Ausbau von Strukturen geschaffen, die sich die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Jugendlichen durch gruppenprophylaktische Maßnahmen zum Ziel gesetzt haben. Krankenkassen, Zahnärzteschaft und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) haben danach bei der Umsetzung der Gruppenprophylaxe zu kooperieren. In den folgenden Jahren wurden in den Ländern Rahmenvereinbarungen geschlossen und Landesarbeitsgemeinschaften sowie auf kommunaler Ebene regionale Arbeitskreise gegründet.
In den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder umfassen die bevölkerungs- und gruppenorientierten Aufgaben der zahnärztlichen Dienste die Gesundheitsförderung unter Einbeziehung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Zielgruppen sind insbesondere Kinder und Jugendliche.
Im Zuge der Gesundheitsreformen 1993 und 1999 wurde der § 21 SGB V erweitert. Mit der Erweiterung wurden Konsequenzen aus den Ergebnissen der Gesundheitsberichterstattung gezogen, wonach die Mundgesundheit sehr deutlich von der sozialen Lage bestimmt wird. Die Kariesbelastung konzentriert sich im Wesentlichen auf Gruppen von Kindern und Jugendlichen, welche Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten oder bestimmte Schulformen besuchen.
Der bevölkerungsorientierte Ansatz des ÖGD
Mit dem gesetzlichen Auftrag zur Bildung regionaler Arbeitsgemeinschaften wurde die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der GP einschließlich Dokumentation den unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Dem öffentlichen zahnärztlichen Gesundheitsdienst kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Als Dienst mit dem breitesten Kontakt zur Bevölkerung ist er prädestiniert für koordinierende Funktionen in der "Gemeinschaftsaufgabe Gruppenprophylaxe". Die gewachsenen Kontakte zu Bürgern, Institutionen und niedergelassenen Zahnärzten ermöglichen es, bedeutsame sozialkompensatorische Funktionen wahrzunehmen.
Das aufsuchende, zugehende Betreuungskonzept der zahnärztlichen Dienste kommt insbesondere den gesundheitlichen Bedürfnissen sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher entgegen, welche im Schnitt eine zwei- bis dreifach höhere Kariesbelastung und eine schlechtere Sanierung aufweisen als der jeweilige Altersdurchschnitt. Diese Bevölkerungsgruppen nehmen individuelle Vorsorgeleistungen in der zahnärztlichen Praxis erfahrungsgemäß kaum in Anspruch und profitieren daher wenig von entsprechenden Leistungsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen sozialen Problemen der Zahngesundheit kann nur durch gruppenbezogene, aufsuchende Prophylaxeprogramme begegnet werden. Nur dadurch lässt sich beispielsweise eine Änderung sozialer Normen hin zum zahngesundheitlichen Verhalten erreichen.
Die regelmäßige Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen stellt die wichtigste Maßnahme zur Kariesprophylaxe und Kariesrisikosenkung bei Kindern und Jugendlichen dar. Die zahnärztliche Reihenuntersuchung dient der Früherkennung von Zahnschäden, Parodontalerkrankungen und drohender Fehlentwicklung des Gebisses. Durch Information und ggf. Beratung der Sorgeberechtigten können frühzeitig kurative Maßnahmen eingeleitet werden, um bestehende Schäden zu beheben und weiteren Folgeschäden vorzubeugen. Da die zahnärztliche Reihenuntersuchungen dazu beitragen Folgeschäden und damit Folgekosten zu vermeiden, darf auch ihr gesundheitsökonomischer Nutzen nicht übersehen werden.
Weiterhin erreicht der ÖGD auf Grund seiner aufsuchenden und flächendeckenden Betreuung nahezu alle Kinder und Jugendlichen regelmäßig und verfügt dadurch als einziger Partner über umfangreiches Datenmaterial zur Morbidität. Diese Daten werden sowohl unter dem individuellen Versorgungsaspekt (Früherkennung, Frühbehandlung) als auch unter dem bevölkerungsmedizinischen Aspekt genutzt.
Nach statistischer Aufbereitung und Auswertung sind Darstellungen der Mundgesundheit hinsichtlich der Verteilung und des Ausmaßes von Munderkrankungen und auf dieser Basis eine Bedarfsanalyse und die Entwicklung hierauf gestützter zielorientierter Betreuungskonzepte möglich. Die Daten dienen unter dem epidemiologischen Aspekt jedoch nicht nur als Planungshilfe sondern auch als Steuerungsinstrument der Prozessbewertung und Evaluation und erlauben so den zielgerichteten und bedarfsgerechten Einsatz von Ressourcen.
Die Entwicklung der Mundgesundheit seit 1992
Die nachstehenden Diagramme stellen den Anteil von Kindern mit naturgesunden bzw. behandlungsbedürftigen Gebissen im Oberbergischen Kreis dar und geben anhand dieser Indikatoren einen Überblick über die Entwicklung der Mundgesundheit seit 1992.
So hat sich der Gebisszustand sowohl bei den Kindergartenkindern als auch bei den Grundschülern bis zum Jahr 2000 kontinuierlich verbessert. Diese Phase ging zeitlich mit der Gründung des Arbeitskreises Zahngesundheit im Oberbergischen Kreis und dem Auf- und Ausbau der gruppenprophylaktischen Maßnahmen einher. Zu dieser insgesamt positiven Entwicklung hat neben der gestiegenen Verfügbarkeit von Fluoriden, einem allgemein geänderten Gesundheitsverhalten sowie dem hohen Grad der zahnärztlichen Versorgung auch die gruppenprophylaktische Betreuungsarbeit beigetragen.
Seit dem Jahr 2000 ist eine Konsolidierung auf dem Niveau des Erreichten mit nur noch geringen Schwankungen zu beobachten.
Kindergartenkinder
Entwicklung der Anteile naturgesunder und behandlungsbedürftiger Gebisse bei Kindergartenkindern
Schulkinder
Entwicklung der Anteile naturgesunder und behandlungsbedürftiger Gebisse bei Grundschülern
Eine weitere Kenngröße zur Beurteilung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen ist der international gebräuchliche DMF-T- bzw. dmf-t- Index eines Gebisses, der die Summe kariöser (decayed), fehlender (missing) und gefüllter (filled) Zähne (teeth), d.h. die Summe jemals an Karies erkrankter Zähne angibt.
Die altersbezogenen, international gebräuchlichen DMF-T- bzw. dmf-t-Werte erlauben einen einfachen Vergleich der Zahngesundheit verschiedener Bevölkerungsgruppen.
In der nachstehenden Tabelle sind die Mittelwerte aller dmf-t- und DMF-T-Parameter bei den 6 – 7-Jährigen im Oberbergischen Kreis und im Landesteil Nordrhein aus dem Jahr 2004 dargestellt. Grundlage der nordrheinischen Vergleichszahlen bildet die im Auftrag der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) durchgeführte epidemiologische Begleituntersuchung zur Gruppenprophylaxe 2004.
Mittelwerte aller dmf-t- und DMF-T-Parameter bei den 6 - 7-Jährigen in Nordrhein
Milchzähne dmf-t d-t f-t m-t 2,05 1,16 0,70 0,19
Bleibende Zähne DMF-T D-T F-T m-T 0,10 0,08 0,02 0,00
Mittelwerte aller dmf-t und DMF-T-Parameter bei den 6 - 7-Jährigen im Oberbergischen Kreis
Milchzähne dmf-t d-t f-t m-t 2,32 1,24 0,82 0,26
Bleibende Zähne DMF-T D-T F-T M-T 0,07 0,04 0,03 0,00
In dieser Altersgruppe wird zwischen dem Kariesbefall der Milchzähne und dem der bleibenden Zähne differenziert. Für die bleibenden Zähne stellt sich der durchschnittliche DMF-T-Wert im Oberbergischen Kreis mit 0,07 günstiger dar als im Landesteil Nordrhein, für die Milchzähne verhält es sich umgekehrt (dmf-t 2,32 im Oberbergischen Kreis gegenüber 2,05 in Nordrhein).
Bei den 12-Jährigen ist ein bundesweiter deutlicher Kariesrückgang in den Jahren zwischen 1994 und 2004 zu beobachten.
In dieser Dekade fiel der mittlere DMF-T-Wert um 60 % von 2,44 auf 0,98.
12-Jährige
Mittlere DMF-T-Werte bei 12-Jährigen in Deutschland im Zeitverlauf
Wie die vorstehende Grafik zeigt, liegt der Kariesindex der 12-Jährigen im Oberbergischen Kreis im Jahr 2004 über dem entsprechenden Wert aus Nordrhein, gegenüber dem Bundesdurchschnitt fällt die Kariesprävalenz im Oberbergischen Kreis jedoch geringer aus.
Der bundesweit festzustellende starke Kariesrückgang der letzten 15 Jahre verdeutlicht die direkten Erfolge der bisher geleisteten Arbeit. Jedoch ist zu befürchten, dass das Kariesniveau binnen kurzem wieder ansteigt, wenn die präventiven Maßnahmen nicht mit der gleichen Konsequenz wie bisher weiter verfolgt werden.
Fazit und Ausblick
Aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht fehlt es nicht an Argumenten, die für die Beibehaltung, ja sogar für einen Ausbau der Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe plädieren:
Schulen und Kindertagesstätten sind öffentliche Einrichtungen. Die Gesundheit am "Arbeitsplatz" Schule und Kindergarten ist daher originäre Aufgabe des ÖGD. Dieser ist der einzige Partner, der dem Allgemeinwohl verpflichtet ist und interessenneutral arbeitet. Insbesondere fällt die Betreuung von Gruppen, die sonst durch das Versorgungsnetz fallen würden, in den Aufgabenbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Den sozialen Unterschieden in der Gesundheit, d.h. der Problematik ungleich verteil-ter Erkrankungsrisiken in den verschiedenen Gesellschaftsschichten kann nur durch aufsuchende Versorgungsformen begegnet werden. Der ÖGD ist der ideale Partner, diese Aufgaben zu übernehmen. Im zahnmedizinischen Bereich sind Zahngesundheitsförderung und Gruppenprophylaxe geeignete Instrumente, um soziale Unterschiede auszugleichen und Chancengleichheit herzustellen. Durch die regelmäßige und flächendeckende Durchführung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die gruppenprophylaktischen Betreuungsprogramme wird eine hohe Kontinuität der Betreuung und eine nachhaltige Wirkung gewährleistet.
Schließlich bilden die im Rahmen der Reihenuntersuchung gewonnenen epidemiolo-gischen Daten die Basis für die Gesundheitsplanung und die kommunale Gesundheitsberichterstattung und dienen somit für die Gesundheitspolitik als Steuerungselement und Planungshilfe.
Wegen der in vielen Kommunen gegenwärtigen prekären Haushaltssituation und dem allgemeinen Trend zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen besteht die Gefahr eines weiteren Abbaus der öffentlichen Jugendzahnpflege. Das Sparen im ÖGD und in der Gruppenprophylaxe ist jedoch insofern ein Sparen am falschen Ende, als der langfristige Gesundheitsgewinn breiter Bevölkerungsschichten dabei außer Acht gelassen wird.
Auch sind Einsparungen in der zahnmedizinischen Versorgung als vorhersehbares Ergebnis künftiger Gesundheitsreformgesetze nur dann sozial vertretbar, wenn eine breitenwirksame Prophylaxe erhalten bleibt.
Dr. Tilman Kramer
Leiter des zahnärztlichen DienstesGesundheitsamt
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 GummersbachTelefon 02261 88-5330
Fax 02261 88-5312E-Mail: tilman.kramer@obk.de
Letzte Änderung: 07. Juli 2008





