Arzneimittelüberwachung

Arzneimittel sollen nur gezielt eingesetzt werden, darum dürfen Sie nicht überall und nur von sachkundigen Personen verkauft werden. Das Gesundheitsamt überwacht Apotheken und Einzelhändler.

Alle Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert. Das Gesundheitsamt überwacht im Oberbergischen Kreis darum Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen.

Zu unterscheiden sind dabei freiverkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältliche) und verschreibungspflichtige (nur auf Rezept des Arztes erhältliche) Arzneimittel.
Die Apotheken im Oberbergischen Kreis werden regelmäßig von der Amtsapothekerin besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Bei den sonstigen Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kunden stattfinden kann.

Informationen für Apotheker


Ansprechpersonen

Frau Andrea Ruks
Telefon: 02261 88-5334
Fax: 02261 88-972-5334
E-Mail: andrea.ruks@obk.de

Frau Silke Schmidt
Telefon: 02261 88-5332
Fax: 02261 88-972-5332
E-Mail: silke.schmidt@obk.de

Frau Teresa Mendoza Jiménez
Telefon: 02261 88-5331
Fax: 02261 88-972-5331
E-Mail: teresa.mendoza@obk.de



Letzte Änderung: 15. April 2024