Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, För-derschulen und offenen Ganztagsschulen

Bei Zahnkaries und ihren Folgeschäden handelt es sich um eine verbreitete, aber grundsätzlich vermeidbare Krankheit.
Ziel der Gruppenprophylaxe ist es, die Kinder durch Aufklärung, Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten zu einer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge zu befähigen und zu motivieren.
Für das Gesundheitsamt sind drei zertifizierte Prophylaxeberaterinnen und eine Ernährungsberaterin tätig.

Zu den Inhalten der Gruppenprophylaxe gehören

  • Vermittlung einer altersgerechten Zahnputztechnik
  • Aufklärung über zahngesunde Ernährung mit altersentsprechendem Anschauungsmaterial
  • Aufklärung über die Entstehung von Karies und Fehlentwicklungen des Gebisses und deren Vermeidung

Die Vermittlung der gruppenprophylaktischen Inhalte erfolgt in der Kindertagesstätte auf altersgerecht spielerische Art, wohingegen in der Schule die Wissensvermittlung in Form von jahrgangsorientierten Unterrichtseinheiten im Vordergrund steht.

Allen zweiten Schulklassen wird ein Besuch im Prophylaxezentrum im Gesundheitsamt angeboten. Nähere Informationen unter Arbeitskreis Zahngesundheit im Oberbergischen Kreis.

Darüber hinaus erstreckt sich das Angebot auf die Information und Beratung von Erzieherinnen, Eltern und Lehrern in allen Fragen der zahnärztlichen Gesundheitsvorsorge. Wir unterstützen und begleiten den Aufbau eines gesundheitsfördernden Umfeldes, wie z. B. die Etablierung des täglichen Zähneputzens in der Einrichtung und des gesunden Schul- und Kindergartenfrühstücks ("zuckerfreier Vormittag").

Auf Wunsch der Einrichtung können auch Elternabende zum Thema Mundgesundheit angeboten werden.

Ein weiterer Baustein der Gruppenprophylaxe ist die Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung). Fluoride härten den Zahnschmelz und machen ihn widerstandsfähiger gegen Karies. Durch gruppenbezogene Fluoridierungsmaßnahmen an ausgewählten Schwerpunktschulen werden alle Grundschulkinder erreicht, auch die, die nicht zur individuellen Betreuung in die Praxis gehen. Hierbei wird zweimal jährlich ein fluoridhaltiger Lack auf die Zähne aufgetragen. Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten.



Letzte Änderung: 16. August 2017