Fahrdienst für Behinderte

Der Behindertenfahrdienst hat die Aufgabe, Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen teilzunehmen und persönliche Besorgungen zu erledigen.
Der Fahrdienst erstreckt sich auf den gesamten Oberbergischen Kreis und die angrenzenden Städte und Gemeinden sowie auf Fahrten nach Köln.
Es werden 8 Gutscheine pro Monat zur Verfügung gestellt.
Der Behinderte hat pro Fahrt einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,50 € zu leisten (Hin- und Rückfahrt gelten dabei als eine Fahrt).
Sozialhilfeempfänger sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.
Heimbewohner sind vom Fahrdienst ausgeschlossen.
Die Beantragung des „Berechtigungsausweises für die Inanspruchnahme des Fahrdienstes für Behinderte“ kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen:
- das ausgefüllte Antragsformular
(beim Amt für Soziale Angelegenheiten erhältlich), - ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der Antragsteller /bzw.die Antragstellerin auf Dauer auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen ist, sowie
- bei Sozialhilfeempfängern eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ute Klein
Telefon: 02261/88-5020
Telefax: 02261/88-9725020
E-Mail: garfond2@obk.de
Zimmer: 04-27
Adresse:
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
Letzte Änderung: 14. Oktober 2009


