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Hilfe zur Pflege

Soweit die erforderliche Pflege von Pflegebedürftigen zu Hause nicht ausreichend oder nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf teil- oder vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
In einem abgestuften System wird die erforderliche, angemessene Pflege im Rahmen der
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Kurzzeitpflege oder
sichergestellt.
Hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Amt für Soziale Angelegenheiten Leistungen gewährt werden.
Letzte Änderung: 15. März 2011


