Amt 51 - Jugendamt / Sportamt

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Unsere Aufgaben

Das Jugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhifegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.

Das Aufgabenspektrum umfasst die Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche.

  • Frühe Hilfen
    Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Jugendhilfe.
     
  • Kindertagesbetreuung
    • Ausbau bedarfsorientierter Betreuungsangebote in Tagespflege und Tageseinrichtungen
    • finanzielle Förderung von Trägern
    • Fortbildung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Beratung und Unterstützung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Kindergartenangelegenheiten
       
  • Erziehungsberatung
    Das Jugendamt bietet fachliche Hilfen an, zu Fragen oder Problemen in der Erziehung, der Entwicklung ihrer Kinder und Jugendlichen oder im familiären Zusammenleben.
     
  • Amtsvormundschaften, Beistandschaften
    • Führung von gesetzlichen und gerichtlich bestellten Vormundschaften für Minderjährige
    • Klärung in Vaterschaftsfragen
    • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger
    • Beratung junger Erwachsener in Unterhaltsfragen
       
  • Unterhaltsvorschuss
    Gewährung von Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende
     
  • Sozialpädagogische Aufgaben - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) -
     
    • Bezirkssozialarbeit
      • Vermittlung in familiären Konfliktsituationen
      • Beratung bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten
      • Trennungs- und Scheidungsberatung
      • Information zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
      • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
      • Kinderschutz
         
    • Jugendgerichtshilfe
      Das Jugendamt übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und den Jugendlichen.
       
    • Pflegekinderdienst PDF-Logo
      • Vermittlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
      • Qualifizierung von Pflegeeltern
         
    • Ambulante Familienhilfe
      Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich als ambulante Hilfeform direkt an die Familie.
       
    • Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz
      Förderung von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
       
  • Adoptionsvermittlungsstelle
    Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von und bei Adoptionen
     
  • Sportamt
    Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen
     
  • Betreuungsstelle
    Bürgerinformation und Unterstützung der Gerichte zur Frage der rechtlichen Vertretung für Erwachsene
     
  • Psychologische Beratungsstelle
    • Erziehungs- und Familienberatungsstelle
    • Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen und familienbezogenen Problemen
       

Anliegen, in denen Sie fachkundige Beratung und Entscheidungen erhalten

Unsere Ziele für Sie

  • Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen
  • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbständig gehen können
  • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt
  • die Umwelt familienfreundlich gestalten
     

Unsere Leistungen in Zahlen

Das Jugendamt/Sportamt des Oberbergischen Kreises nimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 160 000 Einwohner in neun Städten und Gemeinden wahr. Dies sind die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl.

Die Psychologische Beratungsstelle, die Betreuungsstelle, die Adoptionsvermittlungsstelle und das Sportamt stehen darüber hinaus allen Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis zur Verfügung.

Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises ist zuständig für 83 Kindertageseinrichtungen mit 3 845 Plätzen, 19 Familienzentren und für die Förderung von 59 OGS-Gruppen (Offene Ganztagsschule).

Die Hilfen zur Erziehung werden zur Zeit von ca. 1 200 Familien, in speziell auf den Einzelfall zugeschnittenen Maßnahmen, in Anspruch genommen.

Durch Unterhaltsvorschussleistungen werden ca. 750 Kinder von Alleinerziehenden unterstützt.

Das Jugendamt übernimmt die Unterhaltsdurchsetzung im Rahmen von Beistandschaften für ca. 1 950 Kinder und führt für rund 200 Kinder eine Amtsvormundschaft.
 

Einbindung in die Verwaltung

Das Jugendamt/Sportamt (Amt 51) ist eines von vier Ämtern des Dezernates III. Diesem Dezernat sind außerdem das Amt für Schule und Bildung, das Amt für Soziale Angelegenheiten und das Gesundheitsamt zugeordnet.

Im Jugendamt/Sportamt sind 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene tätig.

 

Nähere Angaben

Amtsleitung
Heinz Thelen Amtsleiter Jugendamt/Sportamt
Heinz Thelen
Amtsleiter Jugendamt/Sportamt
Anschrift
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
 
1. Obergeschoss, Zimmer OG-03
Kontaktaufnahme während der Servicezeiten
Telefon
02261 88-5101
Fax
02261 88-5100
E-Mail
Dienststellen
  • Betreuungsstelle
    Am Wiedenhof 9
    51643 Gummersbach
    Telefon 02261 88-5108
    Fax 02261 88-5199
    E-Mail betreuungsstelle@obk.de
    • Servicezeiten
      Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
      Montag - Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
       
  • Psychologische Beratungsstelle
    Im Baumhof 5
    51643 Gummersbach
    Telefon 02261 88-5710 und 88-5711
    Fax 02261 88-5713
    E-Mail pbs@obk.de
    • Servicezeiten
      Beratungen erfolgen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
      Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
      Montag - Donnerstag 13:00 - 16:30 Uhr
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Letzte Änderung: 21. März 2012