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Amt 80 - Wirtschaftsförderung
Ämter der Kreisverwaltung
Aufgaben des Amtes
WirtschaftsförderungDas Amt ist für Belange der Wirtschaftsförderung auf Kreisebene zuständig. Hierzu ist anzumerken, dass die kommunale Wirtschaftsförderung grundsätzlich durch die Städte und Gemeinden wahrgenommen wird. Einige der Oberbergischen Kommunen haben eigene Wirtschaftsförderungs-, Bau- oder Entwicklungsgesellschaften, deren Geschäftsführung durch Bedienstete der Kommunen wahrgenommen wird. In anderen sind sogenannte Amtslösungen vorhanden oder die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar dem Hauptverwaltungsbeamten zugeordnet.
Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises übernimmt Aufgaben, die über dem kommunalen Wirtschaftsförderungsbereich liegen. Weitere regional bzw. überregional tätige Bereiche wie der Touristik-Verband Oberbergisches Land e.V. ebenso wie der Naturpark Bergisches Land als allerdings rechtlich selbständige Einrichtungen werden durch Mitarbeiter des Amtes 80 geschäftsführend betreut. Im Bereich der struktur- und arbeitsmarktpolitischen Aufgabenstellungen und Abstimmungen auf regionaler Ebene wird damit ebenso wie in der touristischen Innen- und Außendarstellung ein einheitliches Handeln gewährleistet.
Das Wirtschaftsförderungsamt des Oberbergischen Kreises versteht sich als Ansprechpartner für Fragen der Akteure vor Ort, seien es die Kommunen oder die Unternehmungen um bei Problemen zu vermitteln, Lösungsvorschläge zu unterbreiten oder Kontakte herzustellen. Die Wirtschaftsförderung ist aber ebenso Ansprechpartner für Unternehmen, die Interesse an einer Ansiedlung haben.
Außerdem werden im Amt zinsgünstige Baudarlehen, mit denen bezahlbarer Wohnraum für Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen im Oberbergischen Kreis (soziale Wohnraumförderung) geschaffen werden kann, bewilligt. Von 1990 bis 1999 sind Mittel in Höhe von rd. 450 Mio. DM durch die Bewilligungsstelle des Oberbergischen Kreises bewilligt worden. Diese haben Bauinvestitionen in mehrfacher Größenordnung ausgelöst.
Neben der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der Einsatz von Mitteln zur Errichtung von Mietwohnungsbauten im Oberbergischen Kreis mit eine der wesentlichen Aufgaben der Wohnraumförderung. Der bedarfs- und standortgerechte Einsatz der Mittel wird von hier gesteuert. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass entsprechende Investoren vorhanden sind.
Nähere Angaben
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Amtsleitung
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Die Stelle ist zurzeit nicht besetzt
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Anschrift
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Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Erdgeschoss, Zimmer EG-05
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| Kontaktaufnahme | während der Servicezeiten |
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Telefon
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02261 88-6800
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Fax
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02261 88-6499
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Letzte Änderung: 25. Oktober 2011






