Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt/Sportamt
- Betreuungsstelle -
Am Wiedenhof 9
51643 Gummersbach
Wenn ein Volljähriger seine persönlichen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, wird ihm durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.
Dabei prüft das Gericht, für welche Lebensbereiche eine Betreuung in Frage kommt, z. B. für die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten oder für die Regelung finanzieller Dinge. In diesem Verfahren ist die Betreuungsstelle – oder auch „Betreuungsbehörde“ – in der Regel beteiligt und ermittelt für das Amtsgericht.
Wichtig:
| Der Begriff der "Vormundschaft" oder "Entmündigung" ist mit dem im Jahr 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht für Erwachsene abgeschafft. Die betreute Person wird nicht "entmündigt", sondern bleibt grundsätzlich geschäftsfähig. |
Die Aufgaben der Betreuungsstelle im Überblick:
- Information und Beratung im Vorfeld einer Betreuungseinrichtung
- Auf Anordnung der Gerichte:
- Ermittlung von Sachverhalten und Stellungnahmen im Betreuungsverfahren (§ 8 BtBG)
- Vorschlag einer im Einzelfall geeigneten Person als Betreuer (§ 8 BtBG)
- Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer
- Einführung und Fortbildung von Betreuern (§ 4 BtBG)
- Zusammenarbeit mit freiberuflichen Betreuern und Betreuungsvereinen
- Förderung von Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen 
- Unterstützung der Gerichte gem. § 70d FGG
Hilfe und Unterstützung vor Ort bieten
- die Betreuungsvereine,
- die Amtsgerichte im Oberbergischen Kreis
- sowie die Betreuungsstelle.
Letzte Änderung: 29. März 2012


