Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises

Betreuungsstelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt/Sportamt
- Betreuungsstelle -
Am Wiedenhof 9
51643 Gummersbach

Wenn ein Volljähriger seine persönlichen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, wird ihm durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Dabei prüft das Gericht, für welche Lebensbereiche eine Betreuung in Frage kommt, z. B. für die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten oder für die Regelung finanzieller Dinge. In diesem Verfahren ist die Betreuungsstelle – oder auch „Betreuungsbehörde“ – in der Regel beteiligt und ermittelt für das Amtsgericht.

 

Wichtig:

Der Begriff der "Vormundschaft" oder "Entmündigung" ist mit dem im Jahr 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht für Erwachsene abgeschafft. Die betreute Person wird nicht "entmündigt", sondern bleibt grundsätzlich geschäftsfähig.

Die Aufgaben der Betreuungsstelle im Überblick:

  • Information und Beratung im Vorfeld einer Betreuungseinrichtung
  • Auf Anordnung der Gerichte:
    • Ermittlung von Sachverhalten und Stellungnahmen im Betreuungsverfahren (§ 8 BtBG)
    • Vorschlag einer im Einzelfall geeigneten Person als Betreuer (§ 8 BtBG)
    • Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer
    • Einführung und Fortbildung von Betreuern (§ 4 BtBG)
  • Zusammenarbeit mit freiberuflichen Betreuern und Betreuungsvereinen
  • Förderung von Vorsorgevollmachten PDF-Logo und Betreuungsverfügungen PDF-Logo
  • Unterstützung der Gerichte gem. § 70d FGG

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Oberbergischen Kreis ist geografisch geregelt. 

Hilfe und Unterstützung vor Ort bieten

 



Letzte Änderung: 29. März 2012