Thema "Vorsorge"

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt/Sportamt
- Betreuungsstelle -
Am Wiedenhof 9
51643 Gummersbach
Wer klug ist, sorgt vor!
- einer Vorsorgevollmacht
oder - einer Betreuungsverfügung

nachgedacht werden.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht ![]()
können Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens bevollmächtigen, einzelne Bereiche (z. B. Bankgeschäfte oder Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten wie die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen) zu regeln. Soweit im Fall der eintretenden Betreuungsbedürftigkeit ein Bevollmächtigter für Sie handeln kann, muss das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall der eintretenden Betreuungsbedürftigkeit mehr Selbstbestimmung bewahren. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Gericht eingesetzt und kontrolliert.
Eine solche Vorsorgevollmacht bedarf grundsätzlich zwar keiner bestimmten Form. Dennoch ist es sinnvoll, die Vollmacht möglichst ausführlich und detailliert abzufassen und die später vom Bevollmächtigten zu regelnden Dinge einzeln aufzuführen.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung ![]()
können Sie bereits jetzt Wünsche äußern, die im Falle einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit für das Gericht bindend, dass heißt, im Betreuungsverfahren zu beachten sind.
Sie können festlegen,
- welche Person für Sie einmal Betreuer werden soll und welche nicht,
- welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden müssen
- oder auch, ob sie bei eintretender Pflegebedürftigkeit zu Hause oder in einem Pflegeheim - und wenn ja, in welchem - gepflegt werden möchten.
Patientenverfügung / Patiententestament
Eine weitere Form der Vorsorge bietet eine sogenannte „Patientenverfügung“ oder auch „Patiententestament“.
In der Patientenverfügung werden verbindliche Erklärungen abgegeben zu den eigenen Wünschen und Vorstellungen der medizinischen Behandlung, lebensverlängernden Maßnahmen, schmerzmedizinischen Therapien für den Fall der später eintretenden Geschäftsunfähigkeit.
Informationen zum Thema Patientenverfügung und Vorschläge zum Herunterladen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für medizinische Ethik der Ruhr-Uni Bochum.
Informationen zur Patientenverfügung
bietet auch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises an.
Downloads / Links
Hier finden Sie eine Übersicht zu „Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patiententestament sowie eine Informationsbroschüre zum „Betreuungsrecht“.
Außerdem können Vorschläge für eine Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmachten heruntergeladen werden:
- Darstellung Ihrer Möglichkeiten zur Vorsorge
- Bundesministerium der Justiz - Ratgeber Betreuungsrecht
Hier stehen Ihnen die Broschüre zum Betreuungsrecht sowie das Datenformular für Privatpersonen "P" und das Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen "PZ" zur Eintragung in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer zum Ausdruck zur Verfügung. - Betreuungsverfügung - Vorschlag des Bundesjustizministeriums -
- Vorsorgevollmacht - Vorschlag des Bundesjustizministeriums -
- Vorsorgevollmacht - Vorschlag des Landesjustizministeriums NRW -
- Broschüre Betreuungsrecht des Bundesjustizministeriums (mit Vorschlag für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)
Letzte Änderung: 12. Oktober 2011


