Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken

Wappen des Landes Nordrhein-WestfalenDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Telefon 02261 88-6230
Fax 02261 88-972-8062


Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden (freiwillige Aufgabe).

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 7.1 der VermWertGebO NRW.

Gebührenordnung PDF-Logo
Auszug aus der VermWertGebO NRW

Die Wartezeit auf Erstattung von Gutachten beträgt zur Zeit mehr als 12 Monate.

Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).

Zur Beratung stehen Ihnen Herr Heedt, Herr Sure oder Herr Graf unter der Telefon-Nr. 02261 88-6228, 88-6229 bzw. 88-6284 gerne zur Verfügung.

 

Zonale Bodenrichtwerte

 
Die zonalen Bodenrichtwerte sind aktuell nur über http://rio.obk.de aufzurufen.

 



Letzte Änderung: 23. November 2011