Caritasverband - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz

Wir haben etwas - gegen Gewalt
Netzwerk Oberberg
Einrichtung

Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Caritasverband für den Oberbergsichen Kreis
Zielsetzung - Angebote
Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt…)?
Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz 2 Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.
Kontaktangaben
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Talstraße 11
51643 Gummersbach
Ansprechpersonen
Frau Maria Potthast
Frau Monika Csillik
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Terminabsprachen und telefonische Beratung
montags - donnerstags 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
freitags 09:00 - 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 2. Dezember 2009


