Caritasverband - Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz

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Wir haben etwas - gegen Gewalt
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Einrichtung

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Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Caritasverband für den Oberbergsichen Kreis


 

Zielsetzung - Angebote

Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt…)?

Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz 2 Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei.

Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.
 

Kontaktangaben

Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Talstraße 11
51643 Gummersbach

Telefon 0180 5005532
Fax 0180 5006019
Internet www.caritas-oberberg.de (-Menschen in Krisen) 
 

Ansprechpersonen

Frau Maria Potthast
Frau Monika Csillik

Sprechzeiten - Öffnungszeiten

Terminabsprachen und telefonische Beratung

montags - donnerstags 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
freitags 09:00 - 12:00 Uhr



Letzte Änderung: 2. Dezember 2009