Bundestagswahl 2017 - Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss



 

 

Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss

 

 

 

 

Kreiswahlleiter

Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) i.V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 20.10.2016

  • Herrn Landrat Jochen Hagt zum Kreiswahlleiter und
  • Herrn Kreisdirektor Klaus Grootens zum stellvertretenden Kreiswahlleiter

ernannt.

 

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht gemäß § 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.

Gemäß § 4 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO) beruft der Kreiswahlleiter alsbald nach der Bestimmung des Tages der Hauptwahl die Beisitzer des Kreiswahlausschusses und für jeden Beisitzer einen Stellvertreter.

Die Beisitzer des Kreiswahlausschusses sind aus den Wahlberechtigten des Oberbergischen Kreises zu berufen; sie sollen möglichst am Sitz des Wahlleiters wohnen. Bei der Auswahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses sollen gemäß § 4 Abs. 2 BWO i.d.R. die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Bundestagswahl im Oberbergischen Kreis errungenen Zahlen der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.

Folgende Beisitzer und Beisitzerinnen wurden von Kreiswahlleiter Hagt auf Vorschlag der Parteien in den Kreiswahlausschuss berufen:

ordentliche Beisitzer stellvertretende Beisitzer
1. Ahus, Margit CDU 1. Brückmann, Armin CDU
2. Konzelmann, Thorsten SPD 2. Schmeis-Noack, Heidrun SPD
3. Grafflage, Jürgen GRÜNE 3. Winkelhoch, Lothar GRÜNE
4. Simeth, Jürgen DIE LINKE 4. Gumprich, Dieter DIE LINKE
5. Müller, Reinhold FDP 5. Albowitz-Freytag, Ina FDP
6. Rekowski, Dietmar AfD 6. Crummenerl, Horst AfD

Vorsitzender des Kreiswahlausschusses ist der Kreiswahlleiter Jochen Hagt, Landrat, bzw. der stellvertretende Kreiswahlleiter Klaus Grootens, Kreisdirektor.

 

 



Letzte Änderung: 25. Juli 2017