Denkmalschutz
Bauen - Planen und Bauen im Oberbergischen Kreis
Die Erhaltung von Denkmälern ist in unserer Zeit zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, um ganze Ensembles (Wohnquartiere, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen) und Dörfer, aber auch um Einzelbauten wie alte Bauernhäuser oder Fabrikanlagen aus frühindustriellen Epochen. Auch Kleinigkeiten wie ein Innungsschild, eine alte Türe oder auch nur ein Türbeschlag können erhaltenswert sein – allein als Erinnerung an die handwerklichen Leistungen unserer Vorfahren. Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei und leisten Orientierungshilfen. Sie wecken bei den Bürgern Erinnerungen und Vertrautheit – abgesehen davon, dass sie dem Eigentümer die Chance eröffnen, ein ungewöhnliches Ambiente für sein Zuhause zu schaffen. Es ist Aufgabe der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Denkmäler entsprechend zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Veränderungen an Denkmälern, aber auch Veränderungen in der näheren Umgebung hiervon, bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis der Gemeinde, die ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege trifft. Dabei steht eine zeitgemäße Nutzung der Denkmäler im Vordergrund; es geht nicht darum, Denkmäler ausschließlich entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, quasi als „Museum“, zu erhalten, sondern flexible Lösungen zu suchen, bei denen die Interessen der Eigentümer angemessen berücksichtigt werden.
Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungsstadium Architekt und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden. Sind Bauteile wie z.B. Fenster auszuwechseln, müssen sie auf Erhaltungswürdigkeit geprüft oder nach den Erkenntnissen eines speziellen Befundes ersetzt werden. Die Denkmalbehörde gibt auch Tipps für Pflegemaßnahmen an Baudenkmälern.
Für manchen Denkmaleigentümer stellt sich die Frage, wie er die Mittel für die Sanierung seines Objekts aufbringen soll. Auch wenn grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung besteht, sind jedoch sowohl die Gemeinden als auch das Land NRW bemüht, Erhaltungsmaßnahmen an privaten Denkmälern auch zu Zeiten immer knapper werdender Mittel zu bezuschussen. Es empfiehlt sich daher immer, auch in diesem Punkt rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme den Kontakt mit der Gemeinde zu suchen. Neben Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln können Eigentümer von Denkmälern auch steuerliche Vergünstigungen in Form einer erhöhten Absetzung von Herstellungskosten bei Baudenkmälern und einer Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwendungen bei Baudenkmälern in Anspruch nehmen.
Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Gemeinde ausgestellt. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hier, dass die durchgeführten Maßnahmen an Baudenkmälern vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt worden sind und sie zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des jeweiligen Baudenkmales erforderlich, d. h. unerlässlich, sind.
Letzte Änderung: 02. Dezember 2010


