Abfall

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Umgang mit Abfällen

Abfälle, die bei Baumaßnahmen (Neubau, Renovierung, Abbruch von Gebäuden) unvermeidbar anfallen und nicht verwertbar sind, müssen schadlos beseitigt werden. Hierfür ist in der Regel eine vorherige Sortierung erforderlich. Abfallstoffe, wie z. B. kontaminierter Bauschutt, Asbest, Farb-, Lackreste, Chemikalien, Reinigungs- und Lösungsmittel enthalten stark umweltgefährdende Substanzen für Boden und Gewässer. Sie sind daher unbedingt von der Hausmüllabfuhr und Abwasserbeseitigung auszuschließen und fachgerecht gesondert zu entsorgen. Auskunft über zulässige Entsorgungswege erteilen die Abfallberatung beim Bergischen Abfallwirtschaftsverband sowie die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim Oberbergischen Kreis.

Bereits bei der Hausplanung sollte auf

  • die Verwertung von Abfällen, z.B. Eigenkompostierung, 
  • die Wiederverwendbarkeit einzelner Materialien, 
  • die Langlebigkeit einzusetzender Baustoffe, 
  • einfache Verwertungsmöglichkeiten nach evtl. Austausch, 
  • den Einsatz schadstoffarmer, umweltfreundlicher Produkte

besonderen Wert gelegt werden.

 

Bauen im Bereich von Altlasten

Auch die Belange aus dem Bereich Bodenschutz und Altlasten können sich erheblich auf Bauvorhaben auswirken und sollten daher schon im Vorfeld berücksichtigt werden. Schon vor dem Kauf eines Grundstückes sollte darum geklärt werden, ob eine Eintragung über einen Altlastenverdacht oder sonstige Hinweise auf Schadstoffe im Boden vorliegen. Auskünfte hierüber erteilt die Untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt. Sind solche Eintragungen vorhanden, so kann entschieden werden, ob und in welcher Form ein Bauvorhaben durchgeführt werden und wie die zukünftige Nutzung ohne Nachteile erfolgen kann.

Die frühe und ausreichende Beachtung der Belange des Bodenschutzes und der Altlasten bringen Vorteile:

  • Gesundes Wohnen ohne Schadstoffe im Boden
  • Gesundes Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten
  • Gemüse, Blumen und Sträucher wachsen ohne aufwändige Arbeiten
  • Direkte Einsaat und Anpflanzungen ohne aufwändige Lockerungsmaßnahmen
  • Keine stehende Nässe bei Niederschlägen, der Garten kann besser und länger genutzt werden
  • Pflegeleichte Gärten bei fachgerechtem Einbau von Boden
  •  Keine Gebäudeschäden bei Staunässe

Aber auch während und nach der Bauphase können nachteilige Auswirkungen auf Grund und Boden vermieden werden. So können durch Anwendung der richtigen Werkzeuge und Ma-schinen, Baumaterialien und Bautechniken unangenehme Verdichtungen, Vernässungen und Verschmutzungen vermieden werden.

Detailliertere Auskünfte hierzu können bei der Unteren Bodenschutzbehörde abgefragt wer-den. Auch im Internet finden sich Tipps und Hinweise zur Planung und Umsetzung von Bo-denschutzmaßnahmen beim Bauen, die Kosten sparen und Ihren Grund und Boden schonen: http://www.lanuv.nrw.de/boden/boden_altlasten.htm.


 



Letzte Änderung: 02. Dezember 2010