Wasserversorgung
Bauen - Planen und Bauen im Oberbergischen Kreis
Es gehört heute zum Standard im Wohnungsbau, die einzelnen Wohnungen mit Trink- und Brauchwasser einwandfreier Qualität zu versorgen. Die öffentliche Wasserversorgung wird in der Regel von den Städten und Gemeinden betrieben. Nur in einem kleinen Teil des Oberbergischen Kreises sind private Gesellschaften, Verbände und Vereine Träger der örtlichen Wasserversorgungseinrichtungen. Allen Trägern ist gemein, dass sie in ihren Satzungen den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungsleitung vorgeschrieben haben. Zukünftige Bauherren sollten das umfangreiche Beratungsangebot der Wasserversorgungsunternehmen nutzen. Dabei können Einzelheiten des Leitungsanschlusses wie z.B. Anschlusspunkt, Leitungsführung auf dem Baugrundstück, Fragen zur Wasseruhr und zur Wasserhärte etc. geklärt werden.
Baugrundstücke ohne Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Wassernetz erfordern eine private, grundstückseigene Versorgung. Hierzu kommt ausschließlich die Nutzung von Quell- oder Grundwasser in Frage. Die Errichtung einer Quellfassung oder Brunnenanlage wird notwendig. Tiefbrunnen ergeben in der Regel eine bessere Wasserqualität als sie oberflächennahe Wasservorkommen bieten können. Bei ungenügender Rohwasserqualität ist eine Aufbereitung zu Trinkwasser z.B. durch Entkeimung (Chlorung, Ozonbehandlung), Entsäuerung, Enthärtung vorzunehmen. Für die Überwachung der öffentlichen und privaten Trinkwasserversorgung im Oberbergischen Kreis ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung die zuständige Behörde. Dort werden auch die wasserrechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der privaten, grundstückseigenen Wasserversorgung stehen, bearbeitet. Es ist daher ratsam, im Bedarfsfalle frühzeitig mit dem Gesundheitsamt in Kontakt zu treten.
Bauen in Wasserschutzgebieten
Die Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage (z.B. Trinkwassertalsperren und Brunnenanlagen) sind häufig durch behördlich festgesetzte Wasserschutzgebiete per Verordnung geschützt. Diese Wasserschutzgebietsverordnungen teilen die Einzugsgebiete in verschiedene Schutzzonen, für die individuelle Einschränkungen festgelegt werden. In diesen Schutzgebieten ist das Bauen mitunter verboten, eingeschränkt oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Bei Bauvorhaben in Wasserschutzzonen ist es wichtig, sich rechtzeitig bei der Unteren Wasserbehörde zu informieren.
Bauen an Gewässern
Bei Bauvorhaben in der Nähe von Gewässern ist zu beachten, dass zum Gewässerufer ein von der Größe des Gewässers abhängiger Schutzabstand einzuhalten ist. Jeder Wasserlauf kann Gefahren mit sich bringen, Hochwassergefahren, die bei anhaltenden, starken Niederschlägen und bei Schneeschmelzen entstehen können. Des Weiteren ist zu beachten, dass Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu berücksichtigen sind, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Hierbei sind vorfluttechnische, hochwasseraufsichtliche und gewässerökologische Belange zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde sollte bei geplanten Bauvorhaben in der Nähe von Gewässern rechtzeitig die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde gesucht werden, insbesondere wegen der im Einzelfall bestehenden Genehmigungspflicht nach dem Landeswassergesetz.
Letzte Änderung: 26. Februar 2010


