Gewerbeflächenentwicklung

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Die vorhandenen großflächigen Gewerbestandorte sowie die Gewerbeflächenentwicklung auf der Regionalebene werden im Regionalplan dargestellt. Der Regionalplan zeigt für den gewerblichen- und industriellen Bereich die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf.

Bei der Aufstellung gilt der Grundsatz des Gegenstromprinzips. Hiernach beeinflussen sich die Planungen vertikal (Bund, Land, kommunaler Bereich) in beide Richtungen. Von besonderer Bedeutung sind die interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiete.

Die Darstellungen im Regionalplan decken nach seinem jeweiligen Inkrafttreten einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren ab. Im Laufe dieses Zeitraumes kommt es zu zahlreichen Regionalplanänderungen. Die weiteren Planungen im kommunalen Bereich (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan ) müssen die Vorgaben des Regionalplanes beachten.

Der Kreis ist Beteiligter im Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Regionalplanes und vertritt hier die Interessen des Kreises. 

 



Letzte Änderung: 26. Februar 2010