Planungsaufsicht / Bauleitplanung

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Der Landrat als Untere staatliche Verwaltungsbehörde hat dafür zu sorgen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei behördlichen Maßnahmen, bei Planungen und Vorhaben im Kreis beachtet und die Ergebnisse von Raumordnungsverfahren berücksichtigt werden.

Diese Planungsaufsicht wird vom Amt für Kreis- und Regionalentwicklung wahrgenommen.
Der Oberbergische Kreis ist darüber hinaus im Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Das Amt für Kreis- und Regionalentwicklung koordiniert die von den Planungen betroffenen Fachbereiche des Kreises, gibt die Kreisstellungnahme ab und vertritt die Interessen des Kreises nach außen.

 



Letzte Änderung: 02. März 2010