Aufgabenspektrum Abfallwirtschaft
Umweltschutz für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe
- Verbotswidrige Abfallablagerungen (Autowracks u.a.)
- Anlagen-Genehmigungen und -Überwachung
- Gefährliche Abfälle
- Abbrüche und Rückbauten
- Entsorgungsnachweise und Abfallerzeugernummern
- Transportgenehmigungen
- Abfallmaklergenehmigungen
Ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmen die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen. Zum Schutz der Umwelt überwachen die Fachleute der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung und helfen bei der Klärung des Entsorgungsweges. Insbesondere gefährliche Abfällen, z.B. aus Schadensereignissen wie Brandschäden, Ölunfällen etc., haben die Kontrolleure besonders im Focus. Umweltsünder werden aufgefordert, Missstände zu beseitigen.
Rechtsgrundlagen für diese Aufgaben sind
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das Landesabfallgesetz NRW mit weiteren Regelungen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um den Abfall.
Letzte Änderung: 02. März 2010


