Wilder Müll / Verbrennen von Abfall
Umweltschutz für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe
In der Landschaft weggeworfener Abfall, der überwiegend haushaltsüblicher Herkunft ist, beeinträchtigt erheblich den Naturgenuss und bildet ein Gefahrenpotential für Boden und Gewässer.
Wilde Müllkippen senken die Hemmschwelle Dritter zur Nachahmung deutlich.
Auch das Verbrennen von Abfällen, z.B. Verpackungen, Altholz u.ä., ist generell verboten.
Unbelehrbare sollten Sie bei der Abfallbehörde anzeigen.

Übrigens:
Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Garten- oder Baumschnitt können Ausnahmegenehmigungen bei den örtlichen Ordnungsbehörden Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Letzte Änderung: 09. November 2010


