Reitregelung im Oberbergischen Kreis
Umweltschutz für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe
Gegen Entrichtung einer Reitabgabe ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Einschränkungen gelten u. a. bei besonders gekennzeichneten Wegen (z.B. bei einem Reitverbotsschild nach der Straßenverkehrsordnung) und in bestimmten Sperrgebieten. Das Querfeldein-Reiten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Als Nachweis, dass die Reitabgabe entrichtet wurde, muss am Pferd ein Kennzeichen mit gültiger Jahresplakette gut sichtbar angebracht sein. Die Reitabgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für bestimmte Schadenersatzleistungen zweckgebunden und wird bei der Bezirksregierung Köln verwaltet.
Mit der Erstausgabe eines Reitkennzeichens stellt das Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung eine Hinweisbroschüre zur Reitregelung mit Karten der im Oberbergischen Kreis geltenden Sperrzonen zur Verfügung. Eine Übersicht der Sperrzonen mit Links zu den entsprechenden Karten finden Sie auch nachstehend.

Weitergehende Hinweise für Reiter und
Vordruck für die Bestellung von Reitkennzeichen und -plaketten
(unter Buchstabe R)
Die Sperrzonen für Reiter und Reiterinnen im Oberbergischen Kreis
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Stadt bzw. Gemeinde |
Bereich |
| Engelskirchen |
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| Gummersbach |
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| Hückeswagen |
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| Lindlar |
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| Marienheide |
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| Morsbach |
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| Nümbrecht |
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| Reichshof |
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| Waldbröl |
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| Wiehl |
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| Wipperfürth |
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Letzte Änderung: 28. Februar 2012


