Entsorgungswege
Umweltschutz für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe
Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden.
Die für die jeweilige Abfallart genehmigte Entsorgungsanlage erfahren Sie von unseren Mitarbeitern.
Sie benennen Ihnen auch die erforderlichen Nachweisverfahren, erteilen Abfallerzeuger- Entsorgernummern, Transport- und Maklergenehmigungen.
Letzte Änderung: 02. März 2010


