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Hinweise zum Auswahlverfahren
Ausbildung beim Oberbergischen Kreis
Die Ausbildungsplätze, die der Oberbergische Kreis anbietet, werden jährlich in den hiesigen Tageszeitungen bzw. Anzeigenblättern ausgeschrieben. Darüber hinaus erhalten die Agentur für Arbeit sowie alle Schulen im Oberbergischen Kreis die notwendigen Informationen über die zu besetzenden Ausbildungsplätze.
Die Stellenausschreibung erfolgt je nach Lage der Sommerferien kurz vor oder kurz nach den Sommerferien. Die genauen Bewerbungsfristen für das aktuelle Ausbildungsjahr können Sie der Rubrik Aktuelle Informationen entnehmen.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen in allen Ausbildungsberufen ausgewertet. Auf der Basis von persönlichen Daten und schulischen Leistungen wird eine Vorauswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber müssen nun einen Eignungstest absolvieren. Lediglich für den Beruf des Forstwirts wird kein Eignungstest durchgeführt.
Der Eignungstest hat den Sinn, wie es das Wort selber schon ausdrückt, festzustellen, ob sich die Bewerberinnen und Bewerber für den Ausbildungsberuf eignen. Hierbei wird abgetestet, ob die Bewerber/innen die für eine Verwaltungsausbildung notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringen.
Folgende Punkte werden schwerpunktmäßig von dem Eignungstest, der in schriftlicher Form durchgeführt wird, erfasst:
- Sprachliches und mathematisches Denken
- Logisches Denken
- Auffassen und Lernen
- Befähigung und Verständnis zur Beratung
- Arbeitstempo
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Kenntnisse in Orthografie und Zeichensetzung
- Kreativität
- Aktives Zuhören
- Freie Textgestaltung
- Zeichnerisches Geschick (Vermessungstechniker/in)
- .......
Entscheidend für die weiteren Chancen bei der Besetzung der Ausbildungsplätze ist das Abschneiden bei diesem Eignungstest. Die Bewerberinnen und Bewerber, die den Test am erfolgreichsten absolviert haben, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Da die Auswertung des Tests in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch nimmt, werden diese Vorstellungsgespräche Mitte Dezember bzw. Anfang Januar geführt.
Aufgrund des persönlichen Eindrucks beim Vorstellungsgespräch und der Ergebnisse des Eignungstests sowie unter Berücksichtigung der schulischen Leistungen bzw. des bisherigen Werdegangs erfolgen die Einstellungszusagen an die Bewerberinnen und Bewerber, die insgesamt den besten Eindruck hinterlassen haben. Das Auswahlverfahren ist in der Regel im Januar abgeschlossen.
Letzte Änderung: 29. September 2009


