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Abnahmeprüfung
Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
Abnahmeprüfung: Kür nach Abschluss der Arbeiten
Die Abnahme durch eine Dichtheitsprüfung ist notwendig nach der Sanierung von Schäden, der erstmaligen Errichtung oder Änderung der Abwasseranlage.
Zu prüfen sind nicht nur die sanierten oder geänderten Bereiche, sondern auch alle damit in Verbindung stehende Grundleitungen. Die Abnahmeprüfung darf nur ein Sachkundiger durchführen und ist sozusagen die Kür nach Abschluss der Arbeiten.
Vor Ablauf der vertraglich fixierten Gewährleistung der Sanierungsarbeiten sollte eine weitere Prüfung durchgeführt werden, um etwaige Mängel aufzudecken und diese dann kostenfrei beseitigen zu lassen.
Unter Umständen reicht nach der Sanierung eine Abnahmeprüfung per TV-Inspektion aus, wenn nur punktuell Schäden repariert wurden. Die Bedingungen können in der DIN 1986-30 nachgelesen werden. Es ist allerdings dringend anzuraten, eine Dichtheitsprüfung der Leitungen mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610 und bei Schächten bis Geländeoberkante durchzuführen. Mangelhafte Sanierungsarbeiten könnten ansonsten unentdeckt bleiben.
Eine Besonderheit gilt nach einer Renovierung oder Erneuerung der Abwasserleitung in grabenloser Bauweise: Hier schreibt der Gesetzgeber zusätzlich zur Dichtheitsprüfung eine TV-Inspektion vor.
Checkliste Abnahmeprüfung
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
- Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen, holen Sie mehrere Angebote ein und verhandeln Sie über Preisnachlässe. Nach der Sanierung sollten die Kosten für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung niedriger liegen als beim ersten Durchgang, da die Leitungsverläufe dokumentiert sind und gegebenenfalls fehlende Zugangsmöglichkeiten geschaffen wurden.
- Lassen Sie die Abnahmeprüfung von einem unabhängigen zugelassenen Sachkundigen und nicht von der Baufirma selbst durchführen. Für Wasserschutzzone I u. II ist dies nach ATV-DVWK-A 142 sogar vorgeschrieben.
- Seien Sie bei der Abnahmeprüfung anwesend.
- Achten Sie darauf, dass das Dichtheitsprüfprotokoll alle wichtigen Angaben enthält und vom Sachkundigen der Prüffirma unterschrieben ist.
- Lassen Sie bei einer Erneuerung die Prüfung erst nach dem Auffüllen der Baugrube vornehmen. Eventuell sind durch das Auffüllen der Baugrube und dem Verdichten des Bodens nachträglich noch Schäden entstanden. Vor dem Auffüllen der Baugrube kann die Sanierungsfirma einen separaten Test durchführen, den Sie aber nicht als Abnahmeprüfung akzeptieren sollten.
- Verweigern Sie die Abnahme der Sanierungsarbeiten, wenn die Abnahmeprüfung negativ verlaufen ist, und machen Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber der Sanierungsfirma geltend.
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Abwasseranlage gemäß Landesbauordnung NRW und DIN 1986-30:2003-02 nach spätestens 20 Jahren erneut, bei einer Änderung sofort, auf Dichtheit überprüfen lassen müssen.
- Bewahren Sie die Dichtheitsprüfbescheinigung sicher und unbegrenzt auf. Eventuell verlangt die Bauaufsichtsbehörde oder die Gemeinde die Vorlage. In manchen Städten und Gemeinden ist ein Haus ohne positive Dichtheitsprüfbescheinigung praktisch unverkäuflich.
Letzte Änderung: 14. Juni 2010


