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Kellerabdichtungen
Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
Kampf dem eindringenden Wasser schon beim Hausbau
Eindringendes Wasser ist der „Feind“ des Hauses. Um trockenen Fusses durch das Gebäude zu kommen, muss der Architekt schon in der Planungsphase den höchsten bekannten Grundwasserstand (HGW) berücksichtigen. Informationen dazu liefert z. B. der Geologische Dienst NRW. Auch die Daten der Baugrunduntersuchung sollten in das Konzept mit „einfließen“.
Gebäude werden mit der „Weißen Wanne“ oder „Schwarzen Wanne“ abgedichtet.
- „Weiße Wanne“:
Bodenplatte und Außenwände werden als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) hergestellt. Dieser Baustoff verfügt über einen sehr hohen Wassereindringungswiderstand. Als Richtlinie für diese Bauweise gelten DIN EN 206-1, DIN 1045-2 und die Vorgaben des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB-Richtlinie) in „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) (2003-11)“. - „Schwarze Wanne":
Die Abdichtung der Gebäudeteile erfolgt auf allen Seiten mit Dichtungsbahnen aus Bitumen oder Kunststoff. Hier greift die DIN 18195.
Alle Regelwerke sind hier erhältlich.
Nachträglich Abdichtung schwierig
Technisch schwierig und teuer ist die nachträgliche Abdichtung von Kellern.
Die Kellersohlen von Altbauten lassen sich nachträglich nur bedingt von Außen vor eindringendem Wasser schützen. Zur Außenabdichtung von Außenwänden muss um das Haus herum aufgegraben werden. Die Kellerwände werden dann mit Bitumenbahnen abgedichtet.
Lokale Undichtigkeiten können durch das Injektionsverfahren von Innen abgedichtet werden.
Eine kostenintensive Variante ist die Innentrogabdichtung. Nicht so tief ins Portemonnaie müssen Immobilienbesitzer greifen, wenn bituminöse Abdichtungen auf der Sohle aufgebracht werden.
Checkliste KellerabdichtungenDiese
Hinweise sollten Sie beachten:
- Wenn Sie bauen wollen, informieren Sie sich rechtzeitig über die langjährige Grundwassersituation und die Baugrundverhältnisse im Baugebiet.
- Wenn Sie einen Architekten beauftragt haben, so ist dieser verpflichtet, sich umfassend über die Grundwasserstände zu informieren. Seine Planung muss eine fachlich richtige, vollständige und dauerhafte Abdichtung gegen Grund- und Oberflächenwasser gewährleisten.
- Der Architekt muss die Planung des Bauvorhabens nach dem höchsten bekannten Grundwasserstand ausrichten - auch wenn dieser seit Jahren nicht mehr erreicht worden ist. Eine Baugrunduntersuchung zur Feststellung des aktuellen Grundwasserstands ist nur eine Momentaufnahme und reicht als Planungsgrundlage nicht aus.
- Wenn der höchste bekannte Grundwasserstand weniger als 30 Zentimeter von der Oberkante der Sohlplatte entfernt ist, liegt sogenanntes „Drückendes Grundwasser“ vor. In diesem Fall ist es besonders wichtig, sich über eine ausreichende Abdichtung des Gebäudes beraten zu lassen. Nachträgliche Sanierungsmaßnahmen sind sehr aufwändig und teuer. Eine Dränage würde unter diesen Bedingungen im Grundwasser stehen und das Gebäude nicht ausreichend schützen. Angesichts der hohen Kosten, die beim Bau eines Kellers im Grundwasser auf Sie zukommen, sollten Sie abwägen, ggf. ganz auf einen Keller zu verzichten.
- Wenn Sie bei einem Neubau zusätzlich den Bau einer Dränage einplanen oder diese nachträglich einbauen, beachten sie Folgendes: Für die Absenkung des Grundwassers wird eine Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde benötigt. Eventuell ist eine Einleitung des Dränagewassers in den Misch- oder Regenwasserkanal möglich. Hierfür brauchen Sie aber in jedem Fall die Erlaubnis von der Gemeinde. Diese kann von der Gemeinde aber jederzeit widerrufen werden. Es gibt keinen Bestandsschutz.
- Da die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung des Kellers erheblich sein können, kann es sich lohnen, einen von der ausführenden Firma unabhängigen Sachverständigen einzuschalten und sich eingehend beraten zu lassen.
- Lassen Sie die fachgerechte Ausführung der Abdichtung Ihres Neu- oder Altbaus intensiv überwachen.
Letzte Änderung: 14. Juni 2010


