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Qualitätskontrolle
Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
Qualitätskontrolle: Ingenieurbüros können helfen
Die Qualitätskontrolle stellt sicher, dass Reinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung und im Schadensfall die Sanierung der privaten Abwasseranlage vollständig und fachlich richtig erbracht und die Leistungen korrekt abgerechnet wurden.
Ziel ist, nach Abschluss der gesamten Maßnahme
- eine dauerhafte Dichtheit des Entwässerungssystems auf mindestens 20 Jahre,
- einen ordnungsgemäßen Anschluss der Abwasseranlage an die öffentliche Kanalisation ohne Fehlanschlüsse und unerlaubte Dränagewasseranschlüsse und
- eine umfassende Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und ggf. Sanierungen sowie und der aktuellen Leitungsführung
sicherzustellen.
Um die Qualität der Arbeiten zu gewährleisten, darf die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden - ansonsten wird die Dichtheitsprüfbescheinigung nicht als Nachweis anerkannt. Dies gilt für alle Dichtheitsprüfungen, sowohl bei neu gebauten Häusern als auch bei Häusern im Bestand.
Qualitätskontrollen können hingegen z. B. von einem Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Checkliste Qualitätskontrolle
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
- o Generell sollte die Planung, Herstellung und Sanierung von privaten Abwasseranlagen ausschließlich von Fachleuten ausgeführt werden. Fachfirmen zur Herstellung und Sanierung von Abwasseranlagen sollten möglichst durch neutrale Institute kontrolliert, also fremdüberwacht sein, um in dieser für den Laien schwer nachvollziehbaren Materie die Qualität der Arbeit sicherzustellen. Firmen, die außerhalb von Gebäuden tätig sind, sind in der Regel im Besitz eines RAL-Gütezeichens des Güteschutzes Kanalbaus oder vergleichbarer Fremdüberwachungsverträge anderer Güteüberwachungsinstitute. Informationen zum RAL-Gütezeichen finden Sie hier.
Diese Institute betreuen sehr viele Firmen und können nur stichprobenhaft prüfen. Sicherer ist es, zusätzlich eine örtliche Bauüberwachung, z.B. durch ein Ingenieurbüro, durchführen zu lassen. - Achten Sie auf eine fachgerechte Arbeit und nachprüfbare Rechnungen. Nur wenn Sie Rechnungen vorweisen können, aus denen die geleistete Arbeit detailliert hervorgeht, können Sie bei Mängeln ggf. Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma geltend machen.
- Legen Sie mit der Sanierungsfirma eine Gewährleistung von fünf Jahren vertraglich fest und führen Sie vor Ablauf der Frist eine erneute Dichtheitsprüfung durch, um ggf. Mängelansprüche geltend machen zu können. Hierfür empfehlen wir dringend eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft, da bei einer TV-Inspektion Undichtigkeiten eventuell unentdeckt bleiben können.
- Seien Sie bei den Arbeiten anwesend. Dokumentieren Sie die Arbeiten, die genauen Arbeitszeiten und eventuelle Mängel und lassen Sie diese gegebenenfalls gegenzeichnen. Hilfreich sind Fotos und Videoaufzeichnungen. Das kann auch den psychologischen Effekt haben, dass die ausführende Firma vielleicht besser arbeitet, wenn sie sich von Ihnen überwacht fühlt.
- Holen Sie sich gegebenenfalls für die Auswertung der Untersuchungsergebnisse, die Erstellung des Sanierungskonzeptes und die Kostenkalkulation unabhängige Hilfe, z. B. von einem Ingenieurbüro, das sich auf den Grundstücksbereich spezialisiert hat.
- Um die Qualität der Arbeiten bei der Herstellung und Sanierung der Abwasseranlage sicherzustellen, holen Sie sich ggf. durch ein unabhängiges Ingenieurbüro kompetente Hilfe bei der Formulierung der Leistungsverzeichnisse und Angebotsspezifikationen, für die Einholung und Wertung mehrerer Angebote verschiedener Fachfirmen und bei der örtlichen Bauüberwachung. Nähere Informationen zu den Leistungsinhalten und der Vergütung von Ingenieurleistungen finden Sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
- Vereinbaren Sie mit der Sanierungsfirma vertraglich, dass nach den anerkannten Regeln der Technik saniert und verlegt werden muss und dass die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“ und die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)" gelten.
- Prüfen Sie die Rechnungen, ob alle darin aufgeführten Leistungen zu den vorher festgelegten Konditionen erbracht wurden. Prüfen Sie die Rechnungen auch darauf, ob sie rechnerisch richtig sind. Halten Sie einen Teil der Vergütung zurück, wenn noch Mängel zu beseitigen sind oder die Arbeiten nicht vollständig erbracht wurden.
Letzte Änderung: 15. Juni 2010


