Bescheinigungen

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Bescheinigungen sicher und unbegrenzt aufbewahren

Bescheinigungen jeglicher Art, z. B.

  • die Baugenehmigung,
  • die Erlaubnis der Gemeinde, Dränagewasser in den Regenwasserkanal einzuleiten, oder
  • die Erlaubnis für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer,

sollten zusammen mit dem aktuellen Lageplan in einer „Grundstücksmappe“ gesammelt und sicher und unbegrenzt aufbewahrt werden.

Das Gleiche gilt für

  • Rechnungen, Protokolle, Fotos und Videos über die geleisteten Arbeiten bei der Reinigung, TV-Inspektion und Sanierung.
  • Dichtheitsprüfprotokolle, z. B. das Dichtheitsprüfprotokoll über die erstmalige Dichtheitsprüfung nach Herstellung der Abwasseranlage bei dem Neubau eines Hauses sowie bei den wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen nach Landeswassergesetz NRW bzw. DIN 1986-30 und das Dichtheitsprüfprotokoll im Rahmen der Abnahmeprüfung nach einer Sanierung.

 

Checkliste Bescheinigungen

Diese Hinweise sollten Sie beachten:

  • Grundstücksangelegenheiten sind in den Gemeinden und beim zuständigen Kreis vielfach auf mehrere Ämter mit unterschiedlichen Zuständigkeiten verteilt, z. B. beim Bauordnungsamt, dem Tiefbauamt, dem Denkmalschutz, der Umwelt- oder der Unteren Wasserbehörde. Momentan werden die Unterlagen zum Grundstück manchmal noch nach verschiedenen Ablagesystemen mit unterschiedlichen Aktenzeichen archiviert. Legen Sie sich, z. B. in Form einer Tabelle, eine Übersicht an, welche Unterlagen mit welchem Aktenzeichen Sie von welchem Amt bekommen haben. Notieren Sie sich zudem in einer weiteren Spalte die Adresse, die Telefonnummer und den Ansprechpartner. Halten Sie in der Tabelle Gemarkung, Flur, Flurstück sowie den Straßennamen und die Hausnummer fest.
  • Führen Sie eine Historie, wenn das Grundstück geteilt wurde, sich der Straßenname oder die Hausnummer geändert oder die Eigentümer des Grundstücks gewechselt haben.
  • Scannen Sie die Bescheinigungen zusätzlich und fertigen Sie Kopien in Papierform an. Verwahren Sie die Unterlagen an verschiedenen, sicheren Orten unbegrenzt auf.

 



Letzte Änderung: 15. Juni 2010