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Wasserrecht
Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
Wasserrecht: Bundesländer geben den Ton an
Das Wasserrecht regelt die Gewässerbewirtschaftung im umfassenden Sinn. Bewirtschaftung bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem den Schutz der Gewässer vor nachteiligen Eingriffen zum Erhalt der Wasserreserven, den Hochwasserschutz, die Gestaltung von Gewässern sowie die Nutzung von Wasser als Trinkwasser oder Nutzwasser (z.B. Kühlwasser).
Die Bestimmungen besagen, dass
- kein Abwasser aus den Leitungen austreten und Boden und Grundwasser verunreinigen (Exfiltration) und
- kein sauberes Grundwasser in die Leitungen eindringen (Infiltration von Fremdwasser) und ggf. die Kanalisation überlasten darf.
Entsprechen private Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück nicht mehr den Regeln der Technik, so müssen diese Anlagen den jeweils geltenden Standards wieder angepasst werden.
Informationen zum Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz NRW lassen sich hier nachlesen.
Der Bund besitzt nur die Kompetenz für die Rahmengesetzgebung, die einzelnen Bundesländer füllen diesen vorgegebenen Rahmen durch ihre Landeswassergesetze aus. So ist das Bundesrahmengesetz das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), das durch das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) näher ausgeführt wird.
Alle Abwasseranlagen, sowohl diejenigen für die öffentliche Abwasserentsorgung als auch die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.
Als allgemein anerkannte Regeln der Technik werden diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnet, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. Sie werden üblicherweise durch technische Regelwerke abgebildet. Dies können beispielsweise DIN-Normen sein, aber auch technische Arbeits- und Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
Letzte Änderung: 10. März 2010


