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Oberbergischer Kreis - Elternzeit
Institution

Oberbergischer Kreis
Elterngeld
Zielsetzung - Angebot
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann also auch nicht durch einen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit „aufzusparen“.
Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen. Hierfür ist immer die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten.
Kontakt
| Anschrift | Oberbergischer Kreis Haupt- und Personalamt Moltkestraße 42 51643 Gummersbach |
| Ansprechpartner/in | Herr Goffin Telefon 02261 88-1127 Fax 02261 88-972-1127 |
| Frau Masloff Telefon 02261 88-1128 Fax 02261 88-972-1128 |
|
| Frau Vogel Telefon 02261 88-1129 Fax 02261 88-972-1129 |
|
| elterngeld@obk.de | |
| Internet | www.elterngeld.nrw.de |
Termine, Sprech- und Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 5. April 2012



