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Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Institution

Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Zielsetzung - Angebot
Wenn eine Frau von ihrem Mann / Freund … misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat!
Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen. Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt,…)?
Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz 2 Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei.
Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.
Kontakt
| Anschrift | Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Talstraße 1 51643 Gummersbach |
| Telefon | 0180 / 5 00 55 32 |
| Telefax | 0180 / 5 00 60 19 |
| frauenhaus@caritas-oberberg.de | |
| Internet | www.caritas-oberberg.de |
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Frau Maria Potthast
Frau Mirjam Thomaßen
Termine, Sprech- und Öffnungszeiten
Beratungstermine bitte telefonisch absprechen
| Montag - Donnerstag | 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr |
| Freitag | 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Letzte Änderung: 10. September 2009



