Amtsgerichte

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Rechtsberatung


 

Zielsetzung - Angebot

Menschen mit geringem Einkommen können sich in Rechtsfragen nach dem Beratungshilfegesetz kostenlos oder gegen eine Gebühr von 10,00 € beraten und vertreten lassen. Näheres über die Einkommensgrenzen kann ggf. telefonisch erfragt werden. Der Anspruch auf Beratungshilfe kann entfallen, wenn andere Beratungsmöglichkeiten (z. B. über eine Rechtsschutzversicherung) bestehen.

Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung.

Beratungshilfe nach dem Gesetz wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind,
  • des Verwaltungsrechts,
  • des Verfassungsrechts,
  • des Sozialrechts.

In Angelegenheit des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts wird nur Beratung gewährt. Ist es im Gesamtzusammenhang notwendig, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch insoweit Beratungshilfe gewährt.

Zum Verfahren:
Beim Amtsgericht Gummersbach werden Berechtigungsscheine für die Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erteilt; es gibt eine regelmäßige Sprechstunde, in der Anwältinnen/Anwälte im Amtsgericht zur Verfügung stehen. Sie können auch direkt zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. In jedem Fall muss eine Gebühr von 10,00 € gezahlt werden; sie kann jedoch erlassen werden, wenn sie nur schwer aufgebracht werden kann.

Berechtigungsscheine werden während der üblichen Bürozeiten erteilt. 

Kontakt

Amtsgericht Gummersbach
Moltkestraße 6
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 / 8 11-0

Weitere Beratungsstellen gibt es beim

Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl
Tel.: 02291 / 7 95-0

Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstraße 22
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267 / 88 37-114
 



Letzte Änderung: 20. August 2009