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Stadt- / Gemeindeverwaltung - Wohnungsfürsorge
Institution

Stadt- / Gemeindeverwaltung
Wohnungsfürsorge
Zielsetzung - Angebot
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung (=Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS).
Der WBS wird auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Stelle erteilt.
Zuständige Stelle ist das Amt für Soziale Angelegenheiten bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, sofern der Wohnort nicht in Gummersbach, Radevormwald, Wiehl oder Wipperfürth liegt. In diesen Fällen ist zuständige Stelle die jeweilige Stadtverwaltung.
Auch wenn der Oberbergische Kreis für die Entscheidung zuständig ist, können Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes stellen.
Wohngeld
Wohnen kostet Geld – oft zu viel Geld für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen eine finanzielle Hilfe: das Wohngeld
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
- als Lastenzugzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt unter anderem von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Zum Verfahren:
Das Wohngeld beantragen Sie beim Amt für Wohnungswesen.
Kontakt
- Oberbergischer Kreis - Amt für Soziale Angelegenheiten
- Stadt Bergneustadt
- Gemeinde Engelskirchen
- Stadt Gummersbach
- Stadt Hückeswagen
- Gemeinde Lindlar
- Gemeinde Marienheide
- Gemeinde Morsbach
- Gemeinde Nümbrecht
- Stadt Radevormwald
- Gemeinde Reichshof
- Stadt Waldbröl
- Stadt Wiehl
- Stadt Wipperfürth
Letzte Änderung: 01. September 2009



