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Informationen für alle Jäger, die Wild vermarkten (Registrierpflicht)

Auszug aus dem Rundschreiben des Oberbergischen Kreises vom 21.07.2008 an alle Jagdausübungsberechtigten im Oberbergischen Kreis
Aufgrund des neuen EU-Lebensmittelrechtes muss sich jeder Jäger als „Lebensmittelunterneh-mer“ bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Für die Registrierung ist das Veterinäramt am Wohnort des Jägers zuständig.
Registrierpflicht
- Abgabe von Wild in kleineren Mengen aus der Decke geschlagen
- Abgabe von Wildfleisch an Endverbraucher oder Einzelhandel (z.B. Gaststätten)
Registrierung empfohlen
- Abgabe von Wild in der Decke an Endverbraucher oder Einzelhandel
Keine Registrierung erforderlich
- Verwertung des Wilds im eigenen Haushalt
Die Registrierung kann durch Einsenden des Antrags auf Registrierung als Lebensmittelunter-nehmer
per Post oder per Fax erfolgen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Um die Rückverfolgbarkeit des Wildes sicher zu stellen, obliegt den Jägern die Dokumentation, welches Tier (mit welcher Wildmarke) an wen (Name und Anschrift) abgegeben wurde.
Letzte Änderung: 10. Dezember 2009


