Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse

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Überwachung von
Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen

 

  

Der Verkehr mit Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen wird zur Wahrung der Verbraucherinteressen überwacht. Bedarfsgegenstände sind dabei alle Gegenstände, die im Umgang mit Lebensmitteln verwendet werden wie z. B. Geschirr und Verpackungsmaterial. Weiterhin gelten Gegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen wie z. B. Bekleidung oder Schmuck, Körperpflegemittel, Spielwaren und Reinigungsmittel als Bedarfsgegenstände. Betriebskontrollen vor allem bei Herstellern und Großhändlern und Probenahmen tragen dazu bei, dass nur Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, die gesundheitlich unbedenklich und ausreichend und verständlich gekennzeichnet sind.
 



Letzte Änderung: 29. Juli 2009