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Baugenehmigungsverfahren
Vordrucke Stichwort Baugenehmigungsverfahren
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im BürgerInformationsSystem - BIS -.
Vordrucke Baugenhmigungsverfahren
Die nachstehenden Vordrucke können Sie sich jeweils als PDF-Datei
herunterladen.
- Anlage zur Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Antrag auf Abbruchgenehmigung
- Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung (Teilungsantrag)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung
- Anzeige der beabsichtigten Errichtung einer Kleingarage
- Anzeige der Rohbaufertigstellung
- Anzeige einer beabsichtigten Nutzungsänderung
- Bauantrag Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Bauantrag Sonderbauten
- Bauantrag für Werbeanlagen
- Bauantrag - genehmigungsfrei (Vorlage in der Genehmigungsfreistellung)
- Baubeginnanzeige
- Baubeschreibung zum Bauantrag
- Baulastauskunft (Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Vordruck zur vereinfachten Flächenbilanzierung
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Die Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth nehmen die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit war. Die angebotenen Formulare sind daher für Anträge in diesen Städten nur bedingt geeignet (Anschriftenfeld).
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Merkblätter Baugenehmigungsverfahren
Die nachstehenden Merkblätter können Sie sich jeweils als PDF-Datei
herunterladen.
- Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Merkblatt Baulasten
- Merkblatt zur Flächenbilanzierung
- Merkblatt Einmessung
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Die Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth nehmen die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit war. Die vorstehenden Merkblätter sind daher nur für Bauhaben außerhalb der vorgenannten Städte verbindlich.
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Letzte Änderung: 02. Dezember 2010


