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Mietspiegel 2023
Oberbergischer Kreis


Datenerhebung, Auswertung und technische Umsetzung durch den Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis


Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen im Oberbergischen Kreis


Der „Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, also dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt.

Der Mietspiegel 2023 wurde durch die planmäßige Fortschreibung des Mietspiegels 2021 entwickelt. Dafür wurden Mietverträge aus den Jahren 2017 bis 2022 mit den Daten des Mietspiegels 2021 verglichen und eine prozentuale Veränderung ermittelt.

Die Grundlage für den Mietspiegel 2021 bildete eine repräsentative Umfrage im Oberbergischen Kreis aus den Jahren 2015 bis 2020. Die hier zugrunde liegenden rd. 4500 Datensätze waren Mieten, die in den Jahren 2015 bis 2020 neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet und erfüllt methodisch die Voraussetzungen eines „einfachen Mietspiegels“ nach §558c des BGB.

Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen des Wohnungsmarktes, dass die Mietpreise gleichartiger Wohnungen im Einzelfall erheblich voneinander abweichen. Dies liegt zum einen am individuellen Gestaltungswillen der am freien Wohnungsmarkt handelnden Mietparteien und zum anderen an nicht systematisch fassbaren Unterschieden der Wohnwertmerkmale. Deshalb gilt die Miete einer konkreten Wohnung auch dann als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne beträgt im Oberbergischen Kreis ± 15 % um die durchschnittliche Vergleichsmiete, d.h. ohne Betriebskosten/Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung.

Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter im Oberbergischen Kreis und der Stadt Gummersbach als einfacher Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.









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