Öffentliche Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis
Bodenrichtwertkarte von Grundstücken
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gem. § 196 (1) Baugesetzbuch und gem. § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 07.02.2006, 08.02.2006 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertkarten liegen gem. § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Zeit vom 18.04.2006 bis einschließlich 19.05.2006 in den Räumen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 24 im 2. Untergeschoss.
Gummersbach, 03.03.2006
gez. Gülicher
Vorsitzender
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 13.04. 2006 bis 21.05.2006


