Hinweisbekanntmachung

Der Oberbergische Kreis hat mit den Städten Köln, Bonn, Leverkusen, Remscheid und Solingen, sowie dem Rhein-Erft-Kreis, dem Kreis Euskirchen, dem Kreis Mettmann, dem Rhein-Kreis-Neuss, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis eine öffentliche Vereinbarung über die Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 3" getroffen.
Die Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt sowie gem. § 24 Abs. 3 Stz 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 18.09.2006, Nr. 38/`06 veröffentlicht und ist am Tag nach der Veröffentlichung wirksam geworden.
Der Wortlaut der Vereinbarung kann im Internet des Oberbergischen Kreises eingesehen werden.
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 31.10. bis 30.11.2006


