Hinweisbekanntmachung

Wappen des Oberbergischen Kreises   Änderung der Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln

Die Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln wurde geändert. Die Kreissparkasse Köln hat die Änderung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW in der Ausgabe Nr. 43/06 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln am 23.10.2006 veröffentlicht. Die geänderte Fassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                


Gummersbach, den 10.11.2006
gez.
Hagen Jobi
Landrat

Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 10.11. bis 22.11.2006