Öffentliche Bekanntmachung
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Umgestaltung des Ufers am Ülpebach in Wiehl-Bielstein auf einer Länge von 125 m |
Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umgestaltung des Ufers am Ülpebach auf einer Länge von 125 m in Wiehl-Bielstein im Bereich der neu errichteten Häuser 1 - 7 gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I. S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (z § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Landes Nordrhein-Westfalen UVP NRW am 29.04.1992 (GV. NRW. S. 175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV. NRW. S. 259/SGV. NRW. 2129) zu erwarten.Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach, den 06.07. 2007
In Vertretung
gez.
Jochen Hagt
Allgemeiner Vertreter
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 13.07. bis 12.08.2007



