Öffentliche Bekanntmachung
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Ausbau eines Gewässers in Wipperfürth-Wipperhof BP 44 auf einer Länge von ca. 200 m. Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung |
Die Sanierung einer vorhandenen Bachverrohrung in ausreichender Dimension auf einer Länge von ca. 200 m in Wipperfürth-Wipperhof BP 44 gem. § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 04.05.2004 (GV.NRW.S.259/SGV.NRW.2129) zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiteren EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach den 28.08.2007
gez.
Landrat
Hagen Jobi
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 10.09.2007 bis 08.10.2007



