Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Heilpraktikererlaubnis
Hinweisbekanntmachung

Hinweisbekanntmachung
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV.NRW Seite 621) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Düsseldorf über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 49 vom 15.12.2011
öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Gummersbach, den 20.01.2012
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, vom 25.01.2012 bis zum 03.02.2012
Letzte Änderung: 24. Januar 2012


